# Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) – Futurefly-Projekt

> **Hinweis (nicht Teil des Vertragstexts):** Dies ist ein Entwurf, der die im Programm tatsächlich
> umgesetzte Lizenzlogik (siehe `docs/SPEC.md` Abschnitt 14, `docs/DECISIONS.md` ADR-002/ADR-048)
> rechtlich einfasst. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung und ist vor dem produktiven Einsatz durch
> einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin für IT-Recht zu prüfen und freizugeben. Alle mit `[…]`
> gekennzeichneten Stellen (Firma, Anschrift, Handelsregister, Vertretungsberechtigte, USt-IdNr.,
> Gerichtsstand) sind vor Verwendung mit den tatsächlichen Angaben des Lizenzgebers zu füllen – sie
> wurden bewusst nicht erfunden, da falsche Angaben zu Anschrift/Vertretung selbst rechtlich
> problematisch wären. Rechtsstand der recherchierten Grundlagen: September 2026.

## Präambel

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag ("Vertrag") regelt die Nutzung der Software "Futurefly-Projekt"
einschließlich aller mitgelieferten Komponenten, Aktualisierungen und Dokumentationen (zusammen
"Software") zwischen

**[Firma des Lizenzgebers], [Straße Nr.], [PLZ Ort]**, vertreten durch [Vertretungsberechtigte
Person(en)], eingetragen im Handelsregister [Registergericht, HRB-Nummer], USt-IdNr. [DE…]
("Lizenzgeber")

und der natürlichen oder juristischen Person, die die Software erwirbt, herunterlädt, installiert
oder nutzt ("Lizenznehmer").

Mit der Installation oder erstmaligen Nutzung der Software erklärt der Lizenznehmer sein
Einverständnis mit diesem Vertrag. Stimmt der Lizenznehmer nicht zu, darf die Software nicht
installiert oder genutzt werden.

## 1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software zur Erstellung von Angeboten,
Rechnungen, Mahnungen und zugehörigen kaufmännischen Dokumenten sowie zugehöriger Funktionen
(Kunden-/Artikelverwaltung, Zahlungs- und Mahnwesen, Bankabgleich, E-Rechnung, Auswertungen) gemäß
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Produktbeschreibung.

1.2 Die Software wird in den Editionen **Einzelplatz** (ein Arbeitsplatz, lokale Datenhaltung) und
**Mehrplatz** (mehrere gleichzeitige Arbeitsplätze, zentrale Server-Datenbank) angeboten. Umfang,
Arbeitsplatz-/Benutzeranzahl und freigeschaltete Module ergeben sich aus der jeweiligen
Bestellung/Lizenzdatei.

1.3 Die Software kann wahlweise dauerhaft erworben (Kauflizenz) oder befristet überlassen werden
(Mietlizenz/Abonnement); welches Modell gilt und mit welcher Laufzeit, ergibt sich aus der
Bestellbestätigung und der signierten Lizenzdatei. Bei Unklarheiten geht die Bestellbestätigung
diesem Vertrag vor.

1.4 Vor dem entgeltlichen Erwerb steht eine **30-tägige, voll funktionsfähige Testphase** ohne
Freischaltung zur Verfügung. Nach Ablauf ohne Aktivierung schaltet die Software in einen
Nur-Lesen-Modus; bereits erfasste Daten bleiben dabei vollständig erhalten und werden nicht
gelöscht oder gesperrt.

## 2. Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich auf die
Vertragslaufzeit beschränktes, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen der
erworbenen Edition und Arbeitsplatz-/Benutzeranzahl bestimmungsgemäß zu installieren und zu nutzen.

2.2 Die Übertragung der Lizenz auf Dritte sowie eine Nutzung über die lizenzierte
Arbeitsplatz-/Benutzeranzahl hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung des Lizenzgebers. Ein
begrenzter Rechnerwechsel (Re-Hosting) ist im Rahmen der im Programm vorgesehenen
Deaktivierungs-/Übertragungsfunktion ohne gesonderte Zustimmung möglich.

2.3 Der Lizenznehmer darf die für den Betrieb notwendigen Sicherungskopien anfertigen. Weitere
Vervielfältigungen sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.

## 3. Nutzungsbeschränkungen

3.1 Der Lizenznehmer darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder auf sonstige Weise
in eine für Menschen lesbare Form zurückübersetzen, soweit nicht **zwingende gesetzliche
Vorschriften der §§ 69d, 69e UrhG** dies ausnahmsweise gestatten (insbesondere zur Herstellung der
Interoperabilität mit unabhängig geschaffenen Programmen). Diese gesetzlichen Rechte werden durch
diesen Vertrag nicht eingeschränkt.

3.2 Der Lizenznehmer darf Urheberrechts- und Schutzvermerke in der Software nicht entfernen oder
verändern.

3.3 Eine Nutzung der Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts sowie eine
gewerbliche Weitervermietung der Software selbst (nicht zu verwechseln mit der Nutzung der Software
im eigenen Geschäftsbetrieb, z. B. zur Rechnungsstellung an eigene Kunden – diese ist ausdrücklich
zulässig und der eigentliche Zweck der Software) ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

## 4. Geistiges Eigentum, Kundendaten

4.1 Alle Rechte an der Software (Quellcode, Programmablauf, Dokumentation, Design) verbleiben beim
Lizenzgeber bzw. seinen Lizenzgebern. Dieser Vertrag räumt ausschließlich die in Ziffer 2 genannten
Nutzungsrechte ein.

4.2 Alle vom Lizenznehmer in der Software erfassten Daten (u. a. Kunden-, Artikel-, Beleg- und
Zahlungsdaten, die in der lokalen SQLite-Datei bzw. der vom Lizenznehmer selbst betriebenen
Server-Datenbank gespeichert werden) **verbleiben Eigentum des Lizenznehmers**. Der Lizenzgeber
erhält hierüber keinerlei Zugriffs- oder Nutzungsrecht; die Software läuft offlinefähig und
überträgt diese Daten nicht an den Lizenzgeber (siehe Ziffer 9).

## 5. Drittkomponenten (Open-Source-Software)

Die Software enthält Komponenten Dritter unter eigenen, mit diesem Vertrag vereinbaren
Open-Source-Lizenzen (u. a. WPF-UI, PDFsharp/MigraDoc, MailKit, Quartz.NET, Serilog, PDFtoImage –
jeweils MIT- bzw. Apache-2.0-lizenziert). Eine vollständige Liste mit den jeweiligen Lizenztexten
liegt der Software als "Lizenzhinweise Drittkomponenten" bei und ist über das Programmmenü Hilfe
abrufbar. Im Konfliktfall gehen die jeweiligen Drittlizenzbedingungen für die betroffene Komponente
vor.

## 6. Pflichten des Lizenznehmers

6.1 Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der mit der Software
erstellten Dokumente sowie für die Einhaltung der für ihn geltenden steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungspflichten (insbesondere GoBD). Die Software unterstützt dies technisch (unveränderliche
finalisierte Belege, lückenlose Nummernkreise, Audit-Log, Datensicherung), ersetzt aber keine
steuerliche Beratung.

6.2 Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für den Schutz seiner Zugangsdaten (Benutzerkonten,
Lizenzschlüssel) sowie für regelmäßige Datensicherungen; die Software bietet hierfür eine
Datensicherungsfunktion (siehe `docs/BETRIEB.md`), deren Einrichtung und Durchführung beim
Einzelplatzbetrieb in der Verantwortung des Lizenznehmers liegt.

## 7. Gewährleistung

7.1 **Gegenüber Verbrauchern** (natürliche Personen, die die Software zu einem Zweck erwerben, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der §§ 327 ff. BGB (digitale Produkte) unverändert,
insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist.

7.2 **Gegenüber Unternehmern** (§ 14 BGB) gilt: Mängelansprüche verjähren abweichend von der
gesetzlichen Regelung in **einem Jahr** ab Bereitstellung der jeweiligen Version, soweit gesetzlich
zulässig. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, garantierte Beschaffenheit sowie Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz gilt diese Verkürzung nicht.

7.3 Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei läuft oder allen
Anforderungen des Lizenznehmers im Einzelfall genügt; er wird bekannte, den vertragsgemäßen
Gebrauch erheblich beeinträchtigende Mängel im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren beheben
(Update/Patch) oder auf zumutbare Weise umgehen.

## 8. Haftung

8.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den
zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht – eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig
vertrauen darf) verletzt wird. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des
Lizenzgebers.

8.4 Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber nur in Höhe des Aufwands, der bei
ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Lizenznehmer zur Wiederherstellung
erforderlich gewesen wäre.

## 9. Datenschutz

9.1 Die Software ist offlinefähig und verarbeitet die vom Lizenznehmer eingegebenen Daten
grundsätzlich lokal (Einzelplatz) bzw. auf der vom Lizenznehmer selbst betriebenen
Server-Infrastruktur (Mehrplatz). Der Lizenzgeber hat hierauf keinen Zugriff.

9.2 Eine Internetverbindung wird ausschließlich für folgende, im Programm klar erkennbare Vorgänge
hergestellt: Lizenzaktivierung/-verlängerung, optionale Update-Prüfung, optionaler
E-Mail-Versand über die vom Lizenznehmer hinterlegten SMTP-Zugangsdaten sowie die optionale
USt-IdNr.-Prüfung. Es findet kein fortlaufendes "Phone Home" während des Betriebs statt.

9.3 Soweit der Lizenznehmer personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner Kunden) in der Software
verarbeitet, ist er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wird die
Server-Infrastruktur für den Mehrplatzbetrieb durch den Lizenzgeber oder einen von ihm benannten
Dritten gehostet, ist gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abzuschließen; dies
ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

## 10. Sicherheitsupdates und Support

10.1 Der Lizenzgeber stellt für die jeweils aktuelle Hauptversion der Software für einen
angemessenen, bei Bestellung mitgeteilten Zeitraum Sicherheitsupdates bereit, sofern und soweit
Schwachstellen bekannt werden und die Software noch aktiv vertrieben wird.

10.2 Meldungen zu Sicherheitslücken können über die im Programm bzw. auf der Vertriebsseite des
Lizenzgebers genannten Kontaktwege eingereicht werden; der Lizenzgeber bearbeitet begründete
Meldungen mit angemessener Priorität entsprechend den Anforderungen des EU Cyber Resilience Act.

10.3 Updates werden über die programminterne Updatefunktion angeboten; deren Installation bedarf
stets der ausdrücklichen Bestätigung durch den Lizenznehmer (siehe `docs/DECISIONS.md` ADR-030) –
ein laufender Betrieb wird nie ungefragt unterbrochen.

## 11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Bei einer Kauflizenz (Ziffer 1.3) besteht das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet, solange
dieser Vertrag nicht wirksam gekündigt wird.

11.2 Bei einer Mietlizenz/einem Abonnement gelten die in der Bestellbestätigung genannten
Laufzeiten und Kündigungsfristen.

11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt, insbesondere bei einer erheblichen Verletzung der Nutzungsbeschränkungen aus Ziffer 3
durch den Lizenznehmer.

11.4 Nach Beendigung des Vertrags ist die Nutzung der Software einzustellen; bereits erfasste,
lokal beim Lizenznehmer gespeicherte Daten bleiben dem Lizenznehmer über die Datensicherungs- und
Exportfunktionen der Software zugänglich.

## 12. Lizenzprüfung

Der Lizenzgeber ist berechtigt, bei begründetem Anlass und mit angemessener Vorankündigung (in der
Regel mindestens zwei Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten in zumutbarem Umfang zu prüfen,
ob die Software im Rahmen der lizenzierten Arbeitsplatz-/Benutzeranzahl genutzt wird. Die
Lizenzprüfung erfolgt unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Lizenznehmers.

## 13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag **[Sitz des Lizenzgebers]**.

13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch
für den Verzicht auf dieses Textformerfordernis. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag mit Wirkung
für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder
technische Gegebenheiten erforderlich ist; wesentliche Änderungen werden dem Lizenznehmer mit
angemessenem Vorlauf (mindestens sechs Wochen) in Textform mitgeteilt, verbunden mit einem
Hinweis auf sein Recht, der Änderung zu widersprechen bzw. den Vertrag zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens zu kündigen.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche
Regelung.

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## Anhang: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

*Diese Belehrung gilt nur, wenn der Lizenznehmer Verbraucher ist und die Software im Wege des
Fernabsatzes (z. B. Online-Bestellung) erworben hat.*

### Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Firma des Lizenzgebers], [Anschrift], [E-Mail])
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

### Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags (Bereitstellung des
Lizenzschlüssels bzw. Download der Software) begonnen haben, **nachdem Sie ausdrücklich
zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnen, und
Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der
Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren** (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung und
Bestätigung sind im jeweiligen Bestellvorgang gesondert einzuholen, nicht durch diesen Vertragstext
allein.

### Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

### Muster-Widerrufsformular

*(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)*

An [Firma des Lizenzgebers], [Anschrift], [E-Mail]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb der folgenden
Software: Futurefly-Projekt, Edition: __________

Bestellt am: __________ Erhalten am: __________

Name des/der Verbraucher(s): __________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________

Datum: __________
